Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung für alle
Aufgrund der unzureichenden Finanzierung der Ausbildungsangebote durch die öffentliche Hand stehen derzeit in einigen Bundesländern die Gesundheitsschulen in freier Trägerschaft ohne kostendeckende Finanzierung ihrer Ausbildungen da.
Sie können Auszubildenden daher keine Ausbildungsvergütung bieten und müssen Schulgelder erheben. Dies macht Therapie-Ausbildungen an solchen Berufsfachschulen für viele junge Menschen zunehmend unattraktiv. Dem Gesundheitssystem gehen dadurch zahlreiche Nachwuchskräfte verloren. Der bereits bestehende Fachkräftemangel droht sich so weiter zu verschärfen.
Damit Therapie-Ausbildungen attraktiver werden, ist dringend eine bundesweite Neuordnung ihrer Finanzierungsgrundlage erforderlich. Dabei müssen einheitliche Rahmenbedingungen für alle Bildungsträger und Lernorte geschaffen werden.
Das Ziel muss ein Finanzierungssystem sein, das bundeseinheitlich für alle Auszubildenden den Verzicht auf Schulgeld und die Zahlung einer Ausbildungsvergütung ermöglicht.
Argumente für das Reformieren der Ausbildungsfinanzierung
Asymmetrischen Wettbewerb zwischen der Trägerschaft beenden
Aktuell bieten Bildungsträger in der Therapieausbildung ihren Auszubildenden durch unterschiedliche Finanzierungsvoraussetzungen keine einheitlichen Ausbildungsbedingungen. Freie bzw. private Bildungsträger in den Gesundheitsfachberufen, die den Großteil des Therapie-Nachwuchses ausbilden, stehen durch die aktuellen gesetzlichen Vorgaben in einem asymmetrischen Wettbewerb mit Ausbildungsstätten in staatlicher Trägerschaft und am Krankenhaus, die nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) eine Refinanzierung ihrer Ausbildungskosten erhalten, sodass sie eine Ausbildungsvergütung zahlen können und keine Schulgelder erheben müssen.
Diese uneinheitliche Finanzierung ist ein erheblicher Nachteil für Berufsfachschulen in freier Trägerschaft und ihre Auszubildenden. Denn das daraus resultierende Anfallen von Schulgeld und Fehlen einer Ausbildungsvergütung machen diese Ausbildungen zunehmend unattraktiv.
Dieser Zustand wirkt sich aufgrund der Vielzahl der Ausbildungsplätze in freier Trägerschaft direkt auf die Ausbildungsbedingungen und die Attraktivität des gesamten Berufsfeldes aus und verstärkt so massiv den Fachkräftemangel.
Für alle Auszubildenden müssen daher die gleichen Konditionen gelten: Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung. Dies ist nur über eine umfangreiche, einheitliche Neufinanzierung der Ausbildungsmodelle für die Gesundheitsfachberufe erreichbar.
Bundeseinheitliches Finanzierungssystem
Der bestehende Flickenteppich aus unterschiedlichen Länderlösungen führt zu einer nicht vergleichbaren Ausbildungssituation zwischen den Bundesländern. Dies hat massiv negative Auswirkungen auf die Ausbildungsattraktivität einzelner Standorte für potentiell Ausbildungsinteressierte. Das Ziel einer bundesweiten Schulgeldfreiheit mit entsprechender Refinanzierung muss zügig erreicht werden, um einerseits Ausbildungstourismus und andererseits dem weiteren Absinken der Ausbildungszahlen und somit einer Verschärfung des Fachkräftemangels effektiv entgegenzusteuern.
Die Finanzierung über das KHG ist nicht zukunftsfähig
Die Mehrzahl der Ausbildungsplätze wird durch Schulen in freier Trägerschaft angeboten, die nicht mit einem Akut-Krankenhaus verbunden sind. Insbesondere die Situation dieser Gesundheitsschulen muss stärker als bisher in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Finanzierung durch das KHG lässt zudem nicht nur den ambulanten Versorgungssektor (niedergelassene Praxen und ambulante Rehabilitationseinrichtungen), sondern auch den gesamten stationären Rehabilitationssektor in der Finanzierung und Kooperationsmöglichkeit außen vor. Dies ist jedoch der Bereich, in dem mehr als 70 % der Absolvent*innen der Gesundheitsberufe tätig sind. Die Finanzierungsgrundlage muss daher dringend reformiert werden.
Gleiche Voraussetzungen für alle
Um Gesundheitsschulen in allen Bundesländern nachhaltig einheitliche finanzielle Voraussetzungen zu ermöglichen, darf die Höhe der Refinanzierung der Ausbildungskosten nicht pauschal berechnet werden. Stattdessen müssen dabei länderspezifische und regionale Besonderheiten (Anforderungen und Kosten) berücksichtigt werden.
Schulische Eigenständigkeit gewährleisten
Zur Wahrung der schulischen Eigenständigkeit müssen künftig (analog zum Pflegeberufe-Gesetz) Vertretende der Bildungseinrichtungen an den Verhandlungen der Ausbildungsbudgets beteiligt und mit Verhandlungsmandat ausgestattet werden.
Zudem müssen Finanzierungslösungen auch für jene Schulen bereitstehen, die aus unternehmerischen oder berufsrelevanten Erwägungen keine Kooperation mit einem Krankenhausträger in Anspruch nehmen wollen oder können. Eine Finanzierung der Ausbildung darf auch zukünftig nicht an die Bedingung der Anbindung oder der Kooperation einer Schule mit einem Krankenhausträger gebunden sein.